Pressemitteilungen
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Leitfaden Prävention
Leitfaden Prävention
Sie dienen als Leitfaden für Kursanbieter und geben Hinweise auf geforderte Qualifikationen, Inhalte und notwendige Rahmenbedingungen der Angebote.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben einheitliche Kriterien für Gesundheitsangebote definiert. So wurden identische Rahmenbedingungen im Hinblick auf Qualitätsstandards und Durchführung geschaffen. Gemeinsam entwickelte Handlungsfelder vereinfachen die Abwicklung und Umsetzung des neu erlassenen Gesetzes §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008.
Im Leitfaden für Prävention sind für jedes Handlungsfeld die exakten Kriterien zugeordnet. So können Versicherte sowie Anbieter von Präventionskursen im Vorfeld über die Grundvoraussetztungen informieren.
Beschriebene Handlungsfelder des Leitfadens
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stressbewältigung / Entspannung
- Suchtmittelkonsum
Folgende Kriterien werden im Detail für jedes Handlungsfeld beschrieben:
- Bedarf
- Wirksamkeit
- Ziel der Maßnahme
- Inhalt (Trainings-/Schulungsmodule)
- Ausschlusskriterien für eine Förderfähigkeit
- Methodik
- Anbieterqualifikation
Bevor Sie einen Kurs antreten, sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, ob der von Ihnen gewünschte Kurs die Qualitätskriterien erfüllt.
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