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Die PUMA Fitness Lounge sorgt für rundum schönes Training
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Leitfaden Prävention
Primärprävention
Die Primärprävention ist vom Bund im Sozialgsetzbuch §§ 20 festgeschrieben und verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zu Gesundheitsprävention.
Eine Festlegung für die Aufteilung der Mittel hat der Gesetzgeber jedoch offen gelassen und wurde vom Verband der Krankenkassen in primäre Prävention sowie betriebliche Gesundheitsförderung aufgeteilt.
Die Leistungen sind im „Leitfaden Prävention“ definiert und sollen sowohl den persönlichen Gesundheitszustand verbessern und Krankheiten vorbeugen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf gleiche Gesundheitschancen gelegt und mit dem „Setting Ansatz“ (siehe Leitfaden Prävention) ei Werkzeug geschaffen welches zur Vermeidung sozial bedingter Ungleichheit wesentlich beiträgt.
Primärprävention – Handlungsfelder
Bewegungsgewohnheiten
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Ernährung
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
Stressbewältigung / Entspannung
- Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken
Suchtmittelkonsum
- Förderung des Nichtrauchens
- Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums
PRÄVENTIONSPRINZIP
Individuelle Handlungsfelder
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
- Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken
- Förderung des Nichtrauchens
- Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums
Betriebliche Gesundheitsförderung
- Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates
- Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz
- Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
- Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
- Rauchfrei im Betrieb
- "Punktnüchternheit” (Null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit
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Zuschuss von der Krankenkasse









